Allgemeine Geschäftsbedingungen

der SHS orthopädie-Produkt- und Modellgestaltungs- GmbH, Innerer Ring 69, 96317 Kronach

 

1. Allgemeines, Kundenkreis, Vertragssprache

1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der SHS Orthopädie-Produkt- und Modellgestaltungs GmbH (folgend: SHS) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend: AGB). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die SHS mit den Kunden schließt.

1.2 Das Leistungsangebot von SHS richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer/Kaufleute. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag mit SHS zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (vgl. §13 BGB). Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags mit SHS in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt (vgl. §14 BGB).

1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Geltung im Einzelfall nicht gesondert durch SHS widersprochen wird. Sämtliche Modifizierungen dieser AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von SHS. Schriftliche Individualabsprachen gehen diesen AGB stets vor.

1.4 Verträge mit den Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen. Folglich sind auch diese AGB einzig in deutscher Sprachfassung maßgeblich.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich; sie stellen kein rechtlich verbindliches Angebot dar sondern sollen lediglich einen Einblick in das Leistungsangebot der SHS vermitteln.

2.2 Das Angebot auf den Vertragsschluss gibt der Kunde gegenüber SHS ab, indem er das Auftragsformular von SHS ausfüllt und SHS zukommen lässt. Die Verwendung des Auftragsformulars von SHS ist zwingend. Für die Angaben in dem Auftragsformular, insbesondere für Richtigkeit, Vollständigkeit, Verständlichkeit und Lesbarkeit, ist einzig der Kunde verantwortlich. Das Angebot des Kunden ist verbindlich. Eine gesonderte Auftragsbestätigung an den Kunden wird durch SHS nicht erteilt. Sollte SHS die Annahme des Angebots des Kunden ablehnen, so ist SHS berechtigt und verpflichtet dies dem Kunden binnen 3 Werktagen ab Zugang des Auftrags (Angebot) mitzuteilen.

3. Auftragsdurchführung, Lieferung und Lieferzeit, Lieferverzögerung

3.1 SHS wird nach Erhalt des Auftrags (siehe Ziff. 2 dieser AGB), sofern die Annahme des Auftrags nicht durch SHS abgelehnt wird (ebenfalls Ziff. 2 dieser AGB), mit der Ausführung des Auftrags nach den Angaben des Kunden im Auftragsformular beginnen. Maßgeblich für die Auftragsdurchführung sind die Angaben des Kunden im Auftragsformular.

3.2 Die Lieferung der Vertragsgegenstände erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Lieferkosten werden dem Kunden gesondert mitgeteilt und berechnet. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden bei Auftragserteilung angegebene Lieferadresse.

3.3 Angaben von SHS über die Lieferzeit sind grundsätzlich unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich schriftlich zugesagt wurde oder das Geschäft ein absolutes Fixgeschäft darstellt und dieser Umstand SHS bei Vertragsschluss aufgrund entsprechender Mitteilung des Kunden bekannt ist. Die Lieferfrist beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss.

4. Widerrufsbelehrung; Ausschluss des Widerrufsrechts

4.1 Sofern ein Kunde Verbraucher ist und es sich rechtlich gesehen um ein sog. Haustürgeschäft bzw. um einen sog. Fernabsatzvertrag handelt, kann er seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung grundsätzlich durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vertragspartner innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Die Frist beginnt hierbei mit dem Eingang der Ware beim Kunden und es genügt zur Fristwahrung, wenn die Erklärung innerhalb der Frist durch den Kunden abgesendet wird.

4.2 Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder deren Verfalldatum überschritten wurde, sowie für steril verpackte Waren, die vom Kunden geöffnet wurden.

4.3 Die Leistungen von SHS werden aufgrund von Kundenspezifikationen erbracht und stellen für den jeweiligen Kunden und seine Bedürfnisse individuell gefertigte Produkte dar, weshalb vorliegend ein Widerrufsrecht nicht gegeben ist.

5. Preise, Fälligkeit, Zahlungsverzug

5.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschluss gültigen Preise. Die Preise schließen die Umsatzsteuer ein. Liefer-/Versandkosten werden gesondert berechnet.

5.2 Die mittels Rechnung durch SHS gestellten Zahlungsforderungen sind spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn mit Fristablauf der Rechnungsbetrag gesamt auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist. Zahlt der Kunde den Rechnungsbetrag binnen 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung, so ist er bei dieser Zahlung zum Abzug eines Skonto von 2% berechtigt. Zur Fristwahrung gilt vorstehendes in gleichem Maße.

5.3. Zahlt der Kunde die Rechnungsforderungen von SHS nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht so gerät er mit Fristablauf für die Zahlung (siehe Ziff. 5.2 dieser AGB) so ist SHS berechtigt auf den bei Fristablauf offenen Rechnungsbetrag Jahreszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (gegenüber Verbrauchern) bzw. in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (gegenüber Unternehmern) ab dem Zeitpunkt des Verzugs (erster Folgetag auf das Fristende) zu erheben. Es ist SHS unbenommen einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 SHS behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Dieser Eigentumsvorbehalt an den gelieferten Waren gilt solange fort, bis alle aktuellen und künftigen Forderungen der SHS gegenüber dem jeweiligen Kunden, aus welchem Rechtgrund auch immer, durch den Kunden beglichen sind.

6.2 Übt SHS im Rahmen des Eigentumsvorbehalts das Rücktrittsrecht aus, so hat der Kunde die gelieferte Ware unverzüglich an SHS auf seine Kosten zurückzugeben. Einer vorherigen Fristsetzung durch SHS bedarf es nicht.

6.3 Veräußert der Kunde die von SHS gelieferte Ware, so tritt er hiermit die daraus resultierenden Forderungen gegenüber seinem Abnehmer an SHS ab. SHS nimmt die Abtretung bereits jetzt an. Die Abtretung gilt solange und soweit bis die Forderungen von SHS gegenüber dem Kunden vollständig erfüllt wurden. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware solange berechtigt und ermächtigt, wie die Forderung aus der Weiterveräußerung auf SHS übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Auf Verlangen von SHS ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung dem betreffenden Dritten zur Zahlung an SHS bekanntzugeben.

7. Gewährleistung, Gefahrübergang, sonstige Haftung

7.1 Sämtliche von SHS gelieferte Waren sind außerhalb des Gewährleistungsrechts von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen, es sei denn etwas anders wurde durch SHS schriftlich zugesichert bzw. ausdrücklich und schriftlich mit dem Kunden vereinbart.

7.2 Ist die gekaufte Ware mangelhaft im Sinne des BGB, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte zu. Hierbei ist SHS zunächst die Möglichkeit der Nacherfüllung binnen angemessener Frist einzuräumen. Der Versuch der Nacherfüllung gilt grundsätzlich als fehlgeschlagen, wenn der Mangel trotz zweimaliger Nachbesserungsmaßnahmen durch SHS immer noch bestehen sollte.

7.3 Gegenüber Kunden, welche den Vertrag als Unternehmer geschlossen haben, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Gefahrübergang. Gegenüber Kunden, welche den Vertrag als Verbraucher geschlossen haben, beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Gefahrübergang.

7.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht mit Übergabe des Vertragsgegenstandes an den mit dem Versand beauftragten Dritten auf den Käufer über. Im Fall der Selbstabholung geht die Gefahr im Moment der Übergabe an den Kunden auf diesen über.

7.5 Kunden, welche den Vertrag als Unternehmer geschlossen haben müssen die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Mängel hin prüfen. Offensichtliche Mängel sind dabei unverzüglich gegenüber SHS schriftlich zu rügen. Mängel, die bei ordnungsgemäßer Erstkontrolle nicht erkannt werden konnten sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung bzw. Erkennbarkeit SHS schriftlich mitzuteilen. Kommt der Unternehmer seiner vorstehenden Prüf- und Rügeverpflichtung nicht bzw. nicht fristgerecht nach, so ist er seiner diesbezüglichen Mängelansprüche verlustig.

7.6 Werden Gebrauchs-, Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Herstellers von Komponenten bzw. von SHS nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung und Haftung von SHS für einen hieraus entstandenen Schaden.

7.7 Eine Haftung für Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch, eine unsachgemäße Lagerung oder Behandlung sowie auf normale Abnutzung beruhen, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Unsachgemäß ist insbesondere jede andere Verwendung als die nach dem Vertrag als typische Verwendung vorausgesetzte.

7.8 Ersatzansprüche jeglicher Art außerhalb der Gewährleistung sind sowohl gegen SHS als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und/oder es sich nicht um einen Schaden an Leben, Körper und Gesundheit handelt.

8. Abtretungsverbot, Aufrechnungsverbot

8.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine aus einem Rechtsgeschäft mit SHS resultierenden Ansprüche abzutreten. Etwas anderes gilt nur, wenn SHS der Abtretung vorher ausdrücklich schriftlich zustimmt.

8.2 Der Kunde ist zur Aufrechnung des Kaufpreises nicht berechtigt, es sei denn, es handelt sich um eine unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung.

9. Datenschutz

Sämtliche Vorgänge der Datenverarbeitung (Erhebung, Übermittlung, Verarbeitung) werden ausschließlich unter Anwendung der gesetzlichen Vorschriften durchgeführt. Die für die Durchführung der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden bei SHS gespeichert. SHS verarbeitet die personenbezogenen Daten zur Durchführung der Bestellung und um den Kunden Informationen über die eigene Produktpalette und Veranstaltungen zukommen zu lassen bzw. zu Zwecken der Markt- und Meinungsforschung. Der Kunde kann der Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung bei SHS (SHS GmbH, Innerer Ring 69, 96317 Kronach; Telefon: 09261-966211; info(at)shs-schaefte.de) jederzeit widersprechen. Die Daten werden (sofern nicht im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung erforderlich) nicht an Dritte weitergegeben.

10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

10.1 Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen SHS und dem Kunden gilt ausschließliches das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

10.2 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer oder um eine Person des öffentlichen Rechts, so ist Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung Kronach und ausschließlicher Gerichtsstand Kronach (Amtsgericht), Coburg (Landgericht), Bamberg (Oberlandesgericht).